Kater und die Kastrationspflicht


Aus aktuellem Anlass, möchten wir an die Kastrationspflicht für Freigänger Katzen erinnern.

Seit einigen Jahren gibt es in Siegen und einigen anderen Kommunen die Kastrationspflicht für Freigänger Katzen. Dennoch landen bei uns Fundkatzen und –kater, die nicht kastriert und meistens auch nicht gekennzeichnet sind.

In den letzten Wochen hatten wir einige Fälle, wo Katzenbesitzer bei uns Rat suchten. Die eigene Katze oder der eigene kastrierte Kater wurde immer wieder von den nicht kastrierten Rowdys aus der Nachbarschaft gejagt, gebissen und teilweise so verletzt, dass eine tierärztliche Behandlung notwendig war.

Einen von uns vermittelten kastrierten Kater traf es besonders schlimm, er rannte in Panik auf die Straße und wurde angefahren. Wir sind sehr froh, dass er den Unfall überlebt hat und seine Besitzer keine Kosten und Mühen scheuten, ihn operieren ließen und ihn gesund pflegten.

Natürlich können Katzen beim Freigang mit anderen aneinander geraten, aber ein Zusammentreffen mit einem nicht kastrierten Kater, kann schmerzhaft ausgehen. Zu dem Leid der verletzten Katze kommen dem Halter noch die Tierarztkosten hinzu, die nicht hätten sein müssen.

Dazu kommt noch, dass die nicht kastrierten Kater ein noch größeres Revier als kastrierte Katzen haben und ohne Kennzeichnung und Registrierung ist es schwierig ein Fundtier einem vermissten Tier wieder zu zuordnen, vor allem wenn zwischen Verlustort und Fundort ganze Stadtteile und Wochen oder sogar Monate an Zeit liegen.

Auch wenn noch nicht überall eine Kastrationspflicht besteht, sollte jeder Katzenhalter einmal darüber nachdenken, welches Tierleid man ersparen kann, wenn man sein Tier kastriert.