Seit heute gilt die neue Corona-Schutzverordnung.
Aus diesem Grund tritt beim Betreten des Tierheimgeländes für Besucher sowie ehrenamtliche Helfer die 3-G-Regel in Kraft. Dies bedeutet, dass beim Besuch des Tierheims ein gültiger Impf- oder Testnachweis oder eine Genesen-Bescheinigung mitgeführt werden muss. Zudem muss auf Verlangen dieser Nachweis inkl. eines amtlichen Ausweisdokuments den Angestellten vorgezeigt werden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Euer Tierheim Siegen-Team